Die Behandlung nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten erfolgt in der Regel auf Veranlassung des Unfallversicherungsträgers, des D-Arztes. Sie kann aber auch in Ausnahmefällen auf Veranlassung des Hausarztes oder Ihnen selbst erfolgen. Bitte melden Sie sich dann umgehend bei der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. In den probatorischen Sitzungen (5 Probesitzungen) findet eine umfangreiche Diagnostik statt, in denen wir die relevanten Informationen, die bei der Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Problematik eine Rolle spielen, erarbeiten. Daraus entwickeln wir gemeinsam ein individuelles Behandlungsmodell und leiten daraus die therapeutischen Techniken ab, die auf den gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Danach werden meist 10-25 Sitzungen therapeutische beantragt und bewilligt, in denen wir die therapeutischen Interventionen umsetzen und gemeinsam an der Erreichung Ihrer Behandlungsziele arbeiten. Die Kosten werden vollständig von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau übernommen.