Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen übernommen, wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt. Dies gilt auch für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen abgerechnet werden kann. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung. Die Anzahl der erstattungsfähigen Leistungen hängt von ihrem individuellen Vertrag ab, ebenso die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten (Verhaltenstherapie). Grundlage der Abrechnung für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass ich grundsätzlich den 2,76 fachen Faktor berechne, sodass Sie je nach Tarif ggf. ca. 20 Euro pro Therapie-Stunde (50 min.) zuzahlen müssen.